Aktuelles:
17.01.2012:
- GOZ 2012, Bereich Kieferorthopädie, KFO
- Grundlagen für den privaten Heil- und Kostenplan KFO
- Teil (I), Wissenschaftliche Grundlagen GOZ KFO 2012 /
Definition Kieferorthopädie.
06.06.2011: CMD-Kieferorthopädie,CMD-KFO,
"Neue
Untersuchungs- und Behandlungsmethode im rechtlichen Sinn",
- Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, "muss nach zivilrechtlichem Sorgfaltsmaßstab
über Therapiealternative (CMD-KFO)aufklären."
- Unterstützung für Patienten und Wissenschaft.
05.2009: Informationsblatt / Info / zur Kostenerstattung kieferorthopädischer Leistungen der CMD-Kieferorthopädie, CMD-KFO für gesetzlich versicherte Patienten / Pflichtversicherte.
Definition der
CMD-Kieferorthopädie:
CMD-Kieferorthopädie - Kostenerstattung der CMD-KFO als Heilbehandlung und medizinische Leistung durch gesetzliche Krankenkassen.
Definition der
Risse-Technik:
Die Risse-Technik, die medizinisch definierte
Kieferorthopädie.
Neudefinition der Zahnmedizin und der Kieferorthopädie
Durch die funktionelle Vernetzung des Kauorgans mit dem Kopf-Schulterbereich ist die Zahnheilkunde über das "Reparieren von Zähnen" zur Heilkunde von Erkrankungen des Kopf- Schulterbereichs, des "Craniomandibulären Systems" geworden. Es ist zwischenzeitlich wissenschaftlich evident, dass Dysfunktionen des Craniomandibulären Systems, die sog. Craniomandibuläre Dysfunktion, CMD, überwiegend von falsch stehenden Zähnen und deren Fehlbeziehungen in der Okklusion verursacht werden.
Das Fach der Kieferorthopädie mit ihrer Multibandtechnik (Orthodontie) ist durch diese Entwicklung nicht nur eine Disziplin für "schöne Zähne", sondern Kieferorthopädie ist als Disziplin zur Ausrichtung der Zahnstellungen und Zahnachsen der Zähne die zentrale Disziplin zur Therapie der schweren Erkrankungen der CMD geworden.
Es ist somit von zentraler Bedeutung, individuell die richtigen Zahnstellungen und Winkelstellungen der Zähne einstellen zu können.
Um dieses Ziel erreichen zu können ist die CMD-Kieferorhtopädie entwickelt worden.
Die CMD-Kieferorthopädie, CMD-KFO, hat Qualitätsrichtlinien zur kieferorthopädischen Behandlung erstellt, um diese medizinischen Aufgaben der CMD-Therapie möglichst optimal zu gewährleisten.
Wissenschaftsrat drängt die Hochschulen der Kieferorthopädie zur Aufarbeitung ihrer Rückständigkeit in Wissenschaft, Lehre und Praxis
Demgegenüber lehren und praktizieren deutsche Hochschulen der Kieferorthopädie eine Kieferorthopädie ohne spezielle
Qualitätsrichtlinien. Es werden dort sogar Zahnstellungen gelehrt und angestrebt, welche der offiziellen Anatomie und der allgemeinen Zahnheilkunde widersprechen, womit CMD verursacht werden kann.
Ergänzend dazu werden in der Multibandtechnik, welche von Hochschulen der Kieferorthopädie "gelehrt" werden, unzureichend kontrollierbare Multibandgeräte und Behandlungsdrähte empfohlen, so dass auch hierdurch CMD-Erkrankungen verursacht werden können.
Ganz sicher kann jedoch auf dieser Basis keineswegs eine gezielte CMD-Therapie und CMD-Diagnostik bzw. CMD Prophylaxe betrieben werden.
Der Wissenschaftsrat, oberstes Qualitätskontrollorgan, rügte 2005 daher auch die kieferorthopädischen Hochschulen wegen ihrer elementaren Rückständigkeit in Wissenschaft, Lehre und Praxis in dem Ausmaß, dass der Wissenschaftsrat die Empfehlung zur Schließung verschiedener universitärer Abteilungen geben würde, falls in 5 Jahren keine substantiellen Verbesserungen erkennbar wären.
Folgen der Rückständigkeit offizieller Lehre
Die
DGKFO, Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie, rechtlich verbindliche Organisation der Kieferorthopädie vertritt nach wie vor die seit 2000 bekannten Grundlagenfehler der Kieferorthopädie und unterlässt eine nachhaltige Korrektur.
Durch diese Unterlassung entstehen erhebliche Verwerfungen in der Orientierung für die medizinische Praxis, Rechtssprechung und Abrechnung durch Versicherungen.
Somit sind durch die DGKFO Verträge mit Krankenkassen vereinbart worden, welche in den sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, KIG, offiziell verbindlich wurden, in denen die medizinische Rückständigkeit der Kieferorthopädie in der Praxis für den Patienten und die Krankenkassen fixiert wurden.
Durch die überwiegend morphologischen Kriterien der KIG und durch die willkürliche Altersbegrenzung bis zum 18. Lebensjahr werden gerade jene medizinische Leistungen zur Therapie schwerer craniomandibulärer Erkrankungen überwiegend ausgeschlossen und somit zu Privatleistungen der Patienten.
Gleichzeitig werden jedoch die Kassenbeiträge der Patienten für überwiegend symptomatische Therapien und teure Rehabilitationskuren eingesetzt, welche zwangsläufig keinen bleibenden Erfolg erzielen können, wenn falsch stehende Zähne die Ursache der Erkrankungen sind.
Das Ende eines fehltherapierten Patienten ist nicht selten die dauerhafte Psychotherapie und Arbeitslosigkeit.
Aus diesen irreführenden Grundlagen durch die Rückständigkeit kieferorthopädischer Hochschulen und durch die rechtliche Vertretung der DGKFO entsteht eine interdisziplinäre Orientierungslosigkeit mit entsprechenden Therapieformen mit unermesslichen medizinischen Folgen wie unermesslichen volkswirtschaftlichen Schäden.
Aufgrund ihrer Rückständigkeit und Fehlorientierung kann die DGKFO nicht richtungsweisend sein. Verträge auf dieser Basis sind irreführend und müssen als unwirksam bezeichnet werden und revidiert werden.
Näheres siehe:
- Neudefinition der Zahnmedizin und der Kieferorthopädie
- www.cmd-institut.de
-
Qualitätsrichtlinien für die kieferorthopädische Behandlung,